Hinweise zur Ausleihe eines Zählerstandrohrs

 

1.Mindestens 3 Tage vor dem gewünschten Ausleihtermin muss eine Kontaktaufnahme mit einem Wassermeister stattfinden um die Durchführbarkeit des beabsichtigten Vorhabens zu prüfen.

 

2.Bei Zustimmung von Seiten des Zweckverbandes ist vor dem Ausleihtermin eine Kaution in Höhe von 250 Euro auf eines unserer Konten zu überweisen (die Bankdaten sind dem Ausleihformular zu entnehmen).

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Zählerstandrohr nur nach Zahlungseingang der Kaution ausgegeben wird.

 

3.Pro Tag fallen 7,50 Euro +7% MwSt. Ausleihgebühr an. 

 

4.Pro verbrauchtem m³ Wasser fallen 3,70 Euro +7% MwSt. an.

 

5.Die Rückgabe wird von unserer Seite dokumentiert. Die Auszahlung der Kaution kann erst nach Überprüfung des Zählerstandrohrs und der verbauten Systemtrenner erfolgen, dies kann bis zu 3 Arbeitstage in Anspruch nehmen. Sollte bei dieser Überprüfung ein Schaden festgestellt werden, wird die Reparatur dem Ausleiher mit allen anfallenden Lohn-und Materialkosten in Rechnung gestellt und mit der Kaution verrechnet. Restbeträge werden erstattet. Bei Verlust oder Zerstörung des gesamten Zählerstandrohrs wird der Neubeschaffungswert in Rechnung gestellt.

 

6.Die Verbrauchsabrechnung erfolgt gesondert.

 

Es ist nicht möglich, ein Standrohr für die Pool Befüllung auszuleihen. Dies ist nur möglich, wenn dies baubedingt nötig ist (z. B. Erstbefüllung für die Stabilität).

 

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Antrag Ausleihe Standrohr
Antrag Ausleihe Standrohr- 2024.pdf
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Merkblatt Unterflurhydrant
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